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Schlüssel

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1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Microsoft Teams.
Bei der Verwendung von Microsoft Teams stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen zu.

2. Zugangsdaten

(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Windows-Login) angegeben/bekommen haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

...

(3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ihre Pflichten als Nutzer

(1) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung von Microsoft Teams die geltenden Gesetze einzuhalten.

...

(5) Die Nutzung der Video,-/Kamerafunktion erfolgt durch jeden Anwender freiwillig.

4. Ziel der Nutzung

(1) Microsoft Teams soll hauptsächlich als Kollaborationsplattform für interne Kommunikation zwischen Teams, Kollegen oder ggf. für die Kommunikation mit Dienstleistern oder anderen externen Partnern der R+V BKK genutzt werden.

(2) Über Microsoft Teams soll aktuell explizit keine Kundenkommunikation (direkter Versichertenkontakt) erfolgen! Dafür sind die bestehenden Kommunikationswege (Brief, Online-Geschäftsstelle, Telefon) zu benutzen.

5. Sperrung von Zugängen

Wir können Ihren Zugang zu Microsoft Teams jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

6. Datenschutz

(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist (zum Beispiel für die Strafverfolgung bei missbräuchlicher Nutzung des Dienstes).

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(5) Die bestehenden Datenschutzverpflichtungen, ausgewiesen durch die Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz, nach § 35 SGB I, nach 67-85 SGB X oder die Niederschrift über die Vertraulichkeitsverpflichtung gelten unverändert fort.

7. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

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